AGB

Übersicht

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1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Leistungen und Lieferungen der PROBAG Wärmetechnik AG (Lieferant) gelten nachstehende Bedingungen, die der Besteller als integrierenden Vertragsbestandteil ausdrücklich anerkennt.

1.2. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1. Offerten sind stets unverbindlich. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebotes herrschenden Lohnes und Materialpreises. Der Lieferant behält sich vor, bei Veränderungen bis zum Bestellungseingang die Verkaufspreise entsprechend anzupassen.

2.2. Für ungenaue, fehlerhafte oder fehlende Angaben in Bestellungen, Ausführungsunterlagen, Zeichnungen, Skizzen und Abbildungen für Masse, Gewicht, Mengen, Leistungen etc. übernimmt der Besteller die Verantwortung.

2.3. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Lieferant nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.

3. Umfang der Lieferung

3.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

3.2. Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch den Lieferanten vorgenommen werden, sofern diese gleichwertig sind oder eine Verbesserung bewirken und zu keiner Preiserhöhung führen.

3.3 Für Serienfertigungen behält sich der Lieferant Minder- oder Mehrlieferungen von bis zu 10% vor. Hergestellte Formen oder Werkzeuge bleiben sein Eigentum.

4. Pläne und technische Unterlagen

4.1 Sämtliche Pläne und technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt, noch Dritten in irgend einer Weise zur Kenntnis gebracht, noch außerhalb des Zweckes verwendet werden, zu dem sie dem Besteller übergeben worden sind. Dem Besteller ist es insbesondere untersagt, Pläne und technische Unterlagen zur Anfertigung von Produkten oder von Bestandteilen davon zu verwenden.

4.2. Prospekte, Kataloge, Zeichnungen und Preislisten sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

5. Vorschriften im Bestimmungsland

5.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung im Bestimmungsland beziehen.

5.2 Erhält der Lieferant spätestens mit der Bestellung keine solchen Hinweise des Bestellers, darf er davon ausgehen, dass die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen im Bestimmungsland entsprechen. Spezielle Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Preise

6.1 Die Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, in Schweizer Franken, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, allfällige Warenumsatzsteuern, Zölle, Gebühren oder andere Abgaben, Kosten für Montage, Installation und Inbetriebnahme. Soweit solche im Preis nicht enthaltene Kosten beim Lieferanten anfallen, hat sie der Besteller zurückzuerstatten.

6.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist der Lieferant bis zur endgültigen Erledigung des ihm erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend anzupassen.

6.3 Eine angemessene Preisanpassung erfolgt außerdem, wenn

- die Lieferfrist nachträglich aus einem der in Ziff. 8.2 genannten Gründe verlängert wird;
- Art und Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine Änderung erfahren haben, oder
- das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

6.4 Die Verpackung wird vom Lieferanten besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum des Lieferanten bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Zahlungsfrist beträgt für den Besteller 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Transaktionskosten sind vom Besteller zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen bleiben vorbehalten.

7.2 Der Lieferant behält sich jederzeit das Recht vor, gegen Vorauszahlung zu liefern.

7.3. Bei Zahlungsverzug behält sich der Lieferant die sofortige Einstellung von noch geplanten Lieferungen vor, und er ist berechtigt, für jede einzelne Mahnung eine Gebühr von CHF 25.- sowie einen Verzugszins von 5% p.a. zu berechnen.

7.4. Der Besteller darf Zahlungen bei nicht anerkannten Beanstandungen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen nicht zurückbehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn noch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.

8. Lieferfrist

8.1. Die Lieferfrist beginnt, sobald die Bestellung bestätigt ist, die allenfalls bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet, sowie sämtlichen technischen Punkte bereinigt sind.

8.2. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

8.3. wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, dem Lieferanten nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert werden;

8.4. wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden oder Sicherheiten nicht rechtzeitig beim Lieferanten eintreffen;

8.5. wenn Hindernisse auftreten, die der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, wie Naturkatastrophen, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Arbeitskonflikte etc.

8.6. Die vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen gelten nur ungefähr und werden nach Möglichkeit eingehalten.

8.7. Eine Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Besteller nicht das Recht, die Lieferung zurückzuweisen, den Auftrag zu widerrufen oder eine Entschädigung zu beanspruchen.

9. Eigentumsvorbehalt / Nutzen und Gefahr

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Massnahmen zu treffen und bei Massnahmen mitzuwirken, die der Lieferant zum Schutz des Eigentums treffen will. Insbesondere ermächtigt er den Lieferanten mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

9.2 Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Lieferwerk an den Besteller über und zwar auch dann, wenn die Lieferung aufgrund separater Vereinbarung einschliesslich Montage, Installation und Inbetriebnahme erfolgt. Wird der Versand verzögert aus Gründen, der Lieferant nicht zu vertreten hat, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

10. Lieferung, Transport und Versicherung

10.1. Die Produkte werden vom Lieferanten sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Besteller separat verrechnet.

10.2. Besonderheiten betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn die Ware mit dem Lastwagen des Lieferanten spediert wird. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Versandpapiere unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Auswahl des Transporteurs unterliegt dem Lieferanten.

10.3. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

11. Prüfung und Abnahme der Lieferung

11.1 Der Lieferant wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

11.2 Der Besteller hat die Lieferung innerhalb 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dem Lieferanten allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Der Lieferant gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.

12.2. Sollten die Produkte fehlerhaft sein, verpflichtet sich der Lieferant, während der Gewährleistungszeit von 12 Monaten, unter Vorbehalt einer zeitlichen Einschränkung je nach der täglichen Betriebsdauer bei Apparaturen mit Heizelementen, ab Lieferung, respektive Meldung der Versandbereitschaft, nach seiner Wahl die Mängel zu beheben oder die Produkte zu ersetzen. Weitere Rechte des Kunden, wie beispielsweise Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

12.3. Rücksendungen an den Lieferanten haben franko zu erfolgen.

12.4. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen, bei unsachgemässer Behandlung, falscher Bedienung, nicht vorgesehener Verwendung, übermässiger Beanspruchung und extrem hoher Heizleistung, normaler Abnützung, höherer Gewalt oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

12.5. Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Verschleissteile und Schäden, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.

12.6. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13. Recht des Lieferanten

13.1. Der Lieferant kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern.

13.2. Der Lieferant ist berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen.

14. Online SHOP

14.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.

14.2 Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

14.3 Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen. Die Bestelldaten und den Link zu den AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

14.4 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

14.5 Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

14.6 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz. (Lieferungen ins Ausland auf Anfrage.)

14.7 Die Zahlung erfolgt per Vorauszahlung.

14.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorauszahlung nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

15. Anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.